Aktuelles

Februar 2024

Fällarbeiten beim Hochwasserrückhaltebecken für den Hochwasserschutz

Das Hochwasserrückhaltebecken in Petersfehn dient dem Schutz der Stadt Oldenburg und des Ammerlandes vor Hochwasser. Die Bedeutung des Beckens hat sich beim vergangenen „Weihnachts-Hochwasser“ 2023 gezeigt. Hier wurde das Becken um fast 3 m auf 6,43 mNN aufgestaut.

Auf dem Abschlussdamm im Bereich des Ablaufbauwerkes sind inzwischen zahlreiche Bäume gewachsen. Diese Bäume gefährden die Sicherheit des Dammes und müssen daher entfernt werden.

Das Hochwasserrückhaltebecken befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Die Arbeiten wurden daher mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und genehmigt.

Durchgeführt werden sollen die Arbeiten in der Zeit vom 19. bis 28. Februar.

Der Wanderweg entlang des Beckens ist für diese Zeit nicht nutzbar!

November 2022

Nachwahl von Aussschussmitgliedern

Durch die Wahl von zwei Ausschussmitgliedern in den Vorstand der Haaren-Wasseracht ist die Durchführung einer Ersatzwahl für die restliche Amtszeit bis zum 31.03.2026 notwendig geworden. Aus Gründen der Geschäftserleichterung werden die Wahlbezirke teilweise zu einer Mitgliederversammlung zusammengefasst, wobei die Wahlen je Wahlbezirk separat durchgeführt werden.


Die Mitgliederversammlung findet statt am Mittwoch, dem 16. November 2022 um 16 Uhr
in der Geschäftsstelle der Haaren-Wasseracht, Petersfehn I, Sandweg 2, 26160 Bad Zwischenahn.

Die Nachwahl gilt für folgende Wahlbezirke:

Wahlbezirk 1:

Leuchtenburg, Neusüdende, Borbeckerfeld, Borbeck, Heidkamperfeld, Heidkamp,
Metjendorf, Ofenerfeld und Neuenkruge

Wahlbezirk 4:

Eversten, Bloherfelde und Wechloy

Die Grenzen der Wahlbezirke sind auf der Wahlbezirkskarte dargestellt. Diese und die Satzung können auf unserer Homepage (www.haaren-wasseracht.de) oder in der Geschäftsstelle der Haaren-Wasseracht eingesehen werden.


Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied, dass seinen Wohnsitz/Sitz im
jeweiligen Wahlbezirk hat. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstands-mitglieder sein. Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Niemand kann bei der Stimmabgabe mehr als zwei Verbandsmitglieder vertreten. Eine schriftliche Vollmacht ist vorzulegen.


Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich. Niemand hat mehr als zwei
Fünftel aller Stimmen.

Um das Grundeigentum streitende Personen sind stimmberechtigt. Sie und die gemeinschaftlichen Grundeigentümer können nur einheitlich stimmen; die an der Wahl Teilnehmenden haben die Stimmen aller. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die wahlberechtigten Verbandsmitglieder werden hiermit zu den Wahlen nach Maßgabe des für sie zuständigen Wahlbezirkes und Wahllokals eingeladen

 

September 2022

100 Jahre Geest-Wasserachten

Das 100-jährige Bestehen nehmen die Oldenburger Wasserachten zum Anlass, eine Festbroschüre herauszugeben, in der die Entstehungsgeschichte, die Entwicklung und die zukünftigen Herausforderungen für die Wasserachten ausführlich erläutert werden. Ein interessanter Ausflug in die wasserwirtschaftliche Geschichte unserer Region, die vielfach bereits in Vergessenheit geraten ist. Nur durch konsequente Entwässerung ist Leben und Wirtschaften in unserer Heimat überhaupt möglich.

Viel Spaß beim Lesen.

September 2022

Erneuerung der Sieltore beim Haarenschöpfwerk

Das Siel und Mündungsschöpfwerk in Oldenburg wurde 1980 errichtet. Es dient mit seinen Pumpen dem Hochwasser- und durch die Sieltore und die Wehrklappe (als 2. Deichsicherheit) dem Küstenschutz. Zu den geschützten Bereichen gehören neben dem Stadtgebiet Oldenburg auch die Haarenniederung in den Ortsteilen Ofen, Bloh und Petersfehn in der Gemeinde Bad Zwischenahn im Landkreis Ammerland. Seit 1982 wird das Schöpfwerk durch die Haaren-Wasseracht betrieben.

Die Sieltore verhindern das Eindringen von Tidehochwasser aus der Hunte in die Haaren. Sie sind inzwischen stark angegriffen und bedürfen einer Erneuerung bzw. Grundinstandsetzung.

Diese Maßnahme wurde Anfang 2022 ausgeschrieben. Günstigster Bieter ist die Wurpts Maschinen- und Stahlwasserbau GmbH aus Ihlow-Riepe. Die Bauarbeiten vor Ort erfolgen vom 15. August bis zum 16. September 2022. Der untere Bereich des Schöpfwerksgeländes ist während dieser Zeit vollständig gesperrt.

Die Demontage der Stemmtore ist für den 18. August und das Einsetzen der neuen Tore ist für den 31. August geplant. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen wird beidseitig des Siellaufs ein einseitiges Geländer angebracht.

Die Baukosten betragen ca. 370.000 Euro brutto. Die Maßnahme wird über Küstenschutzmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch den Bund und das Land Niedersachsen finanziert.

20220831 113524

 

 

14.08.2021

Stellenausschreibung

Die Haaren-Wasseracht sucht 

     eine/n Gewässerunterhaltungsarbeiter/in / Wasserbauwerker/in (m / w / d).

Das Aufgabengebiet umfasst alle Arbeiten, die im Verbandsgebiet an Gewässern und Bauwerken durchzuführen sind.

Eine abgeschlossene Ausbildung im Gartenbau oder im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist von Vorteil, der Besitz eines Führerscheins (B, BE, T) erforderlich.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 28.08.2021 an die

Haaren-Wasseracht, Geschäftsführer, Sandweg 2, 26160 Bad Zwischenahn

oder per E-Mail an lueken@haaren-wasseracht.de .

 

01.04.2018

Elektrotechnische Erneuerung des Schöpfwerkes

Seit 1982 wird das Schöpfwerk durch die Haaren-Wasseracht betrieben. Es verhindert das Eindringen von Tidehochwasser aus der Hunte in die Haaren, wodurch Tidehochwasserstände in der Haaren vermieden werden. Gleichzeitig anfallende Hochwasserabflüsse können zudem schadlos an die Hunte abgegeben werden. Durch eine vorgeschaltete Wehranlage wird auch in Trockenzeiten (oder bei Tideniedrigwasser) ein Mindestwasserstand gehalten.

Die mittlerweile störanfällige und wegen des mangelnden Berührungsschutzes nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechende elektrische Ausrüstung des nunmehr 36 Jahre alten Haarenschöpfwerks soll dahin gehend erneuert werden, dass der erforderliche Grad an Funktions- und Betriebssicherheit auch für die nächsten 20 Jahre hergestellt wird. Die geplanten Maßnahmen beschränken sich auf die Erneuerung der Schalt- und der Pegelanlage.

Da bereits ein Leitsystem im Schöpfwerk in begrenztem Umfang an die alte Schaltanlage angebunden war, ist geplant, künftig nicht nur einen Teil, sondern alle erforderlichen Einstellparameter auch aus der Ferne beobachten und verstellen zu können. Zur genaueren Steuerung und zur Anpassung der Abpumpmenge an die Erfordernisse soll eine Pumpe für den drehzahlgeregelten Betrieb umgerüstet werden.

Die Arbeiten sollen bis Ende September 2018 abgeschlossen sein.

 

17.09.2014

Renaturierung der Ofener Bäke fertiggestellt

Die Renaturierungsmaßnahmen auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände wurden inzwischen abgeschlossen.
Am 16.09.2014 fand die offizielle Einweihung mit den Bürgermeistern der an der Finanzierung beteiligten Gemeinden Rastede und Wiefelstede, Vertretern des Landkreises Ammerland sowie den Vorstands- und Ausschussmitgliedern der Haaren-Wasseracht statt (NWZ vom 19.09.2014).

22.02.2010

Kartierung der Verbandsgewässer der Haaren-Wasseracht

Die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung der Unterhaltungsverbände haben aufgrund zunehmender ökonomischer und ökologischer Interessen, die an die Gewässer gestellt werden, zugenommen.  
So gilt es für die Haaren-Wasseracht, die Zielsetzungen folgender EU-Richtlinien miteinander zu verbinden:

  • Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Entwicklung eines guten ökologischen Potenzials
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL): Erhaltung der wertbestimmenden Art "Steinbeißer"
  • Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL): Reduzierung der Hochwasserrisiken für das Verbandsgebiet.

Zur Umsetzung dieser Richtlinien muss der momentane Zustand der Gewässer der Haaren-Wasseracht erfasst werden.
Daher finden im Februar und März 2010 Kartierungsarbeiten statt, die durch ein Bremer Büro durchgeführt werden.
Für das Kartieren der Gewässer Haaren, Putthaaren, Ofener Bäke, Ofenerdieker Bäke und Hausbäke ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke erforderlich.
Die Bearbeitung findet in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie den Unteren Wasserbehörden und Unteren Naturschutzbehörden statt.

05.04.2008

Beitragshebung der Haaren-Wasseracht

Die Hebung der Beiträge erfolgt erstmals auf der Grundlage des geänderten Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Dies führt zu gravierenden Änderungen. Zum einen wird der Mindestbeitrag auf den Hektarsatz angehoben. Dies bedeutet trotz des gesenkten Hektarsatzes eine Anhebung von 13,50 € auf  18,50 €/Jahr.
Zum anderen wird die Hebung von Erschwernisbeiträgen konsequent gemäß dem NWG durchgeführt. Dies bedeutet zusätzlich zum Flächenbeitrag  je nach Nutzungsschlüssel gemäß Kataster den einfachen, zweieinhalbfachen oder vierfachen Hektarsatz.
Besonders betroffen sind dabei Grundstücke mit einer Größe von 2.000 bis 10.000 m², die vom GLL aufgrund ihrer tatsächlichen Nutzung als Gebäude- und Freifläche mit Wohnnutzung mit dem maximalen möglichen Erschwernisbeitrag eingestuft worden sind. 
Dies kann zu einer Erhöhung der Beiträge um 79,00 € gegenüber dem Vorjahr führen. Dieses Problem wurde bereits in der NWZ bei der Hunte-Wasseracht thematisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Haaren-Wasseracht. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei einer zu erwartenden starken Nachfrag der Verband zu Beginn der Beitragshebung nur eingeschränkt zu erreichen ist. 
Nähere Informationen über das neue Beitragssystem erhalten Sie unter Der Verband / Beiträge und Satzung .

Kontaktieren Sie uns

Haaren-Wasseracht
Verband für Wasser-, Boden und Landschaftspflege
Sandweg 2
Petersfehn I
26160 Bad Zwischenahn

Tel.: (04486) 6635
Fax: (04486) 6483
E-Mail: info@haaren-wasseracht.de

Impressum | Datenschutz

Anfahrt

footer welle 2018