Fragen rund um den Beitrag

Warum bin ich Mitglied bei der Haaren-Wasseracht?

Die Mitgliedschaft ist wie z. B. die Grundsteuer unmittelbar an das Eigentum gebunden. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte, der ein Grundstück im Verbandsgebiet der Haaren-Wasseracht besitzt, zwangsläufig Mitglied des Verbandes ist. Die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden, sondern
endet erst bei einem Verkauf oder sonstigem Verlust des Eigentums. Sämtliche mit dem Eigentum verbundenen Daten erhält der Verband aus den amtlichen Nachweisen des Liegenschaftskatasters, die zu Beginn jeden Jahres die Grundlage für die Ermittlung des Verbandsbeitrages bilden.

"Ich habe doch mein Grundstück inzwischen verkauft!"
Was sind Erschwernisbeiträge?

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Haaren-Wasseracht
Verband für Wasser-, Boden und Landschaftspflege
Sandweg 2
Petersfehn I
26160 Bad Zwischenahn

Tel.: (04486) 6635
Fax: (04486) 6483
E-Mail: info@haaren-wasseracht.de

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