„Das Fehlen eines einheitlichen Entwässerungsplanes in größerem Umfange, welcher möglichst alle für unsere niedrig gelegene Stadt in Betracht kommenden Fragen berücksichtigt, musste bei zunehmender Bebauung zu großen Unzuträglichkeiten führen und der Stadt über kurz oder lang finanzielle Opfer auferlegen, von denen es zweifelhaft sein konnte, ob sie einen definitiven oder nur provisorischen Charakter tragen.“
So der Stadtbaumeister Franz Noack in seinem Erläuterungsbericht in „Die Kanalisation der Stadt Oldenburg“. Bis zum Jahre 1889 können die Bemühungen zur Bewältigung der Entwässerungsprobleme der Stadt Oldenburg nach vorliegenden Entwürfen zurückverfolgt werden. Der erste umfassende Kanalisationsentwurf von 1889 kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorflut für die niedrig gelegenen Stadtteile von Oldenburg nur künstlich durch ein Schöpfwerk gewährleistet werden kann.
Konkrete Angaben zum Ausbau der Haaren enthält der Entwurf des damaligen Wasserzugsregisters, aufgestellt im Jahre 1911 von der Stadt Oldenburg. Danach sollte die Haaren zum Beispiel an der Ofener Straße auf eine Sohlenhöhe von NN+0,45 m bei einer Sohlenbreite von im Mittel 8,00 m und anschließenden Böschungen von 1:1 bis 1:2 ausgebaut werden. Die Hochwasserspiegellage sollte dabei auf etwa NN+1,60 m liegen.
Diese Entwurfsunterlagen wurden 1933 ergänzt. Mit den Baumaßnahmen wurde jedoch nicht begonnen. Statt dessen wurde das Abflussprofil der Haaren durch Einspundungen und Anlage von Verkehrswegen weiter reduziert, obwohl die Abflüsse sich ständig durch fortschreitende Bebauung erhöhten. Erst nach den katastrophalen Überflutungen in den fünfziger Jahren und der Sturmflut vom 16./17. Februar 1962 wurde die Aufstellung eines „Generellen Plan“ in Auftrag gegeben.
Er kam 1965 zur Vorlage und sieht zur Schaffung eines angemessenen Hochwasserschutzes für den Stadtwesten von Oldenburg und die oberhalb liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
1. Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens.
2. Bau eines Siel- und Mündungsschöpfwerkes.
3. Ausbau der Haaren.
Die ersten beiden Maßnahmen sind abgeschlossen. Die dritte Maßnahme, der Ausbau der Haaren ist weitgehend realisiert. Der Abschnitt innerhalb des Stadtgebietes vom Schöpfwerk bis zur Ofenerdieker Bäke ist inzwischen vollständig ausgebaut. Durch den Ausbau wurde das Abflussprofil vergrößert, um den Teil der Hochwasserabflüsse aus dem Einzugsgebiet der Haaren, die über das Fassungsvermögen des Hochwasserrückhaltebeckens hinausgehen, schadlos abführen zu können. Die Ausbauarbeiten bestanden im wesentlichen im Entfernen der vorhandenen Uferbefestigung und einer Vertiefung der Haarensohle sowie dem Rammen neuer Stahlspundwände auf beiden Seiten des Gewässers.
Der Bereich zwischen der Ofenerdieker Bäke und dem Hochwasserrückhaltebecken wurde nicht gemäß dem “generellen Plan” ausgebaut. Für die hier gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der Hochwasserschutz nicht gewährleistet. Inzwischen ist dieser Bereich als Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen.