100 Jahre Haaren-Wasseracht

Die Haaren-Wasseracht wurde am 09.08.1922 als eine von 19 Geest-Wassergenossenschaften für den Landesteil Oldenburg gebildet. Das 100-jährige Bestehen der Oldenburger Wasserachten ist ein Anlass, eine Festbroschüre herauszugeben.

Besuchen Sie auch die gemeinsame Webseite der Geest-Wasserachten unter:
100 Jahre Geest Wasserachten (geest-wasserachten.de)

Die Haaren-Wasseracht sucht eine/n Gewässerunterhaltungsarbeiter/in / Wasserbauwerker (m / w / d). Das Aufgabengebiet umfasst alle Arbeiten, die im Verbandsgebiet an Gewässern und Bauwerken durchzuführen sind. Eine abgeschlossene Ausbildung im Gartenbau oder im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist von Vorteil, der Besitz eines Führerscheins (B, BE, T) erforderlich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen  an die Haaren-Wasseracht, Geschäftsführung, Sandweg 2, 26160 Bad Zwischenahnoder per E-Mail an lueken@haaren-wasseracht.de.  

Ohne uns läuft´s nicht!

Gewässerunterhaltung: Was bedeutet das?

Wir halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden verschwindet und – eines Tages – dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Auf seinem Weg gelangt das Wasser in Gräben, Bäche, Flüsse und in das örtliche Kanalnetz.

Damit es immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten im Wesentlichen durch Wasser- und Bodenverbände vorgenommen.

Gewässerarten und Zuständigkeit

In Niedersachsen wird die Unterhaltung von verschiedenen Akteuren durchgeführt. Die insgesamt rund 160.000 km Gewässer sind entsprechend ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung wie folgt eingeteilt:

Gewässer I. Ordnung

sind unter anderem der Küstenkanal und die untere Hunte. Die Unterhaltung wird vom Bund bzw. Land als Eigentümer durchgeführt.

Gewässer II. Ordnung

sind die Verbandsgewässer Haaren, Putthaaren, Ofener Bäke, Ofenerdieker Bäke, Südbäke, Wittebäke, Hausbäke, Nordbäke u. a.
Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt den Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden). Die Haaren-Wasseracht unterhält 110 km Verbandsgewässer II. Ordnung.

Gewässer III. Ordnung

sind alle übrigen Gewässer, die der Wasserabführung mehrerer Grundstücke dienen, z. B. Grenzgräben. Diese Gewässer sind von den Eigentümern, dies sind teilweise auch Wasser- und Bodenverbände, zu unterhalten. Die Haaren-Wasseracht unterhält 80 km Verbandsgewässer III. Ordnung.

Aufgaben der Gewässerunterhaltung

  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses
  • Pflege der Gewässer
  • Entwicklung der Gewässer

Video zu diesem Thema auf Youtube: “Das Geheimnis der modernen Gewässerunterhaltung”