Verbandsgründung:
Die Haaren-Wasseracht wurde am 9.8.1922 als Geest-Wassergenossenschaft gebildet und ist nach dem Nds. Wassergesetz ein Unterhaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Verbandsmitglieder:
Verbandsmitglieder sind alle Eigentümer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke und die Stadt Oldenburg mit dem ausgedehnten Verbandsgebiet.
Der Verband hat z. Zt. rd. 26.500 Mitglieder (Stand: 2018).
Verbandsanlagen:
Vom Verband werden folgende Anlagen unterhalten:
- 110 km Gewässer II. Ordnung,
davon 58 km im Landkreis Ammerland und 52 km im Stadtgebiet von Oldenburg - 80 km Gewässer III. Ordnung,
davon 52 km im Landkreis Ammerland und 28 km im Stadtgebiet von Oldenburg - Siel und Mündungsschöpfwerk – Haaren –
- 4 Pumpen mit einer Leistung von 17,3 m³/s
- Hochwasser-Rückhaltebecken – Petersfehn –
Überschwemmungsgebiet rd. 70 ha –
Ständige Wasserfläche rd. 2 ha –
Speicherraum rd. 650.000 m³ - Rechenreinigungsanlage – Unter den Linden –
- Betriebsgebäude Petersfehn, Sandweg 2
- Sandfänge und Sohlabstürze
Der Verband hat einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Verbandsausschuss (10 Mitglieder). Dieser Verbandsausschuss wählt einen fünfköpfigen Vorstand. Die Aufgaben der Verbandsorgane sind in der Satzung festgelegt.
Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle ist im Betriebsgebäude in Petersfehn untergebracht.
Beschäftigte des Verbandes:
- 1 Geschäftsführer
- 2 Verwaltungsangestellte
- 5 Arbeiter für die Gewässerunterhaltung
Geräte und Maschinen:
- 1 Kettenbagger
- 1 Minibagger
- 1 Schlepper
- 1 Tieflader
- 1 Lastkraftwagen
- 2 PKW
- 1 Schlegelmäher
- 1 fernlenkbarer Mulcher
- sowie diverse PKW-Anhänger, Seitenmäher, Motorsägen und Pumpen