Organisation

Verbandsgründung:

Die Haaren-Wasseracht wurde am 9.8.1922 als Geest-Wassergenossenschaft gebildet und ist nach dem Nds. Wassergesetz ein Unterhaltungsverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts). 

Verbandsmitglieder:

Verbandsmitglieder sind alle Eigentümer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke und die Stadt Oldenburg mit dem ausgedehnten Verbandsgebiet. 
Der Verband hat z. Zt. rd. 26.500 Mitglieder (Stand: 2018). 

Verbandsanlagen:

Vom Verband werden folgende Anlagen unterhalten:

  1. 110 km Gewässer II. Ordnung,
    davon 58 km im Landkreis Ammerland und 52 km im Stadtgebiet von Oldenburg  

  2. 80 km Gewässer III. Ordnung,
    davon 52 km im Landkreis Ammerland und 28 km im Stadtgebiet von Oldenburg  

  3. Siel und Mündungsschöpfwerk – Haaren –
  4. 4 Pumpen mit einer Leistung von 17,3 m³/s  

  5. Hochwasser-Rückhaltebecken – Petersfehn – 
    Überschwemmungsgebiet rd. 70 ha –
    Ständige Wasserfläche rd. 2 ha – 
    Speicherraum rd. 650.000 m³  

  6. Rechenreinigungsanlage – Unter den Linden –  

  7. Betriebsgebäude Petersfehn, Sandweg 2  

  8. Sandfänge und Sohlabstürze


Verbandsorgane:

Der Verband hat einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Verbandsausschuss (10 Mitglieder). Dieser Verbandsausschuss wählt einen fünfköpfigen Vorstand. Die Aufgaben der Verbandsorgane sind in der Satzung festgelegt.

Geschäftsstelle:

Die Geschäftsstelle ist im Betriebsgebäude in Petersfehn untergebracht.

Beschäftigte des Verbandes:

  • 1 Geschäftsführer
  • 2 Verwaltungsangestellte
  • 5 Arbeiter für die Gewässerunterhaltung

Geräte und Maschinen:

  • 1 Kettenbagger
  • 1 Minibagger
  • 1 Schlepper
  • 1 Tieflader
  • 1 Lastkraftwagen
  • 2 PKW
  • 1 Schlegelmäher
  • 1 fernlenkbarer Mulcher
  • sowie diverse PKW-Anhänger, Seitenmäher, Motorsägen und Pumpen