Wappen & Dienstsiegel

1980 wurden erste Überlegungen angestellt, für den Verband ein Wappen und Dienstsiegel zu entwickeln. Schon im Vorfeld der Entwicklungsphase wurden zuständige Behörden beteiligt. Zunächst musste die grundsätzliche Frage der Berechtigung zur Führung eines Dienstsiegels überprüft werden. Da die Verbandssatzung eine Siegelung rechtsverbindlicher Erklärungen vorsah, hatte die Aufsichtsbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben. Nur die Zulässigkeit der Abbildung eines Wappens des Landkreises Ammerland, wie in der rechten Teilfläche des Siegels vorgesehen, bedurfte noch der Zustimmung des Kreistages. In der Sitzung am 10. Mai 1982 stimmte der Kreisausschuss der Verwendung des Kreiswappens zu.

Siegelbeschreibung

Es trägt eine die siegelführende Stelle bezeichnende Umschrift und hat einen Durchmesser von 3,5 cm. Das Innenfeld wird durch einen senkrechten und je einen links unten und rechts oben liegenden waagerechten Balken unterteilt. Diese Balken symbolisieren die verschiedenen Wasserstände. In der linken Teilfläche ist ein geöffnetes Sieltor mit Kammerwänden und Wasserspiegelfläche dargestellt. Die rechte Teilfläche zeigt das Wappen des Landkreises Ammerland, in dessen Kreisstadt Westerstede die Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes ihren Sitz hat. Gemäss § 1 (5) der Verbandssatzung führt die Haaren-Wasseracht folgendes Dienstsiegel (s. rechts).

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Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 wurde den Verbänden eine Frist eingeräumt, die bestehenden Verbandssatzungen an das neue Recht anzu-passen. Im Zuge der Neufassung der Satzung wurden im § 2 Aufgabenaufzählung die Nr. 5 (Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes des Bodens und für die Landschaftspflege) und die Nr. 6 (Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässern, Boden- und Naturschutz) neu aufgenommen. Beide Verbandszwecke sind Ausdruck jenes Bewusstseinswandels, der seit Entdeckung des Rechtsgebietes „Umweltschutz” zu verzeichnen ist. Zusätzlich wurde der Tatsache Rechnung getragen und die Umschrift des Dienstsiegels durch das Wort „Landschaftspflege” ergänzt (s. rechts).

 

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